Dr. Stefan Lahnsteiner hält am 09.04.2018, 09:30 – 13:30 Uhr, ein Seminar zur groben Fahrlässigkeit gemäß § 61 VersVG. Die Teilnehmer erhalten eine systematische Darstellung sowie einen vertiefenden Einblick zur grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles nach § 61 VersVG. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verhalten als grob oder leicht fahrlässig zu beurteilen ist (und der davon abhängigen möglichen Leistungsfreiheit des Versicherers sowie weitergehender Rechtsfolgen) wird einer eingehenden Analyse unterzogen. Die Vermittlung des Tatbestandes und der Rechtsfolgen erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur und anhand von Fallbeispielen, Fallprüfungsschema, Checklisten sowie tabellarischen Übersichten.

Nähere Infos folgen unter http://www.gvfw.at/

Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (6 Ob 207/15g) ist die Formunwirksamkeit eines Gesellschaftsvertrags zwar ein Eintragungshindernis, sie wird aber durch die (irrtümliche) Eintragung geheilt. Weiterlesen

Der Oberste Gerichtshof hatte in der Entscheidung 7 Ob 58/13z folgenden Sachverhalt zu beurteilen:

Die Kläger hatten mit der Beklagten (Versicherung) einen Reiseversicherungsvertrag für eine Reise vom 05.12.2011 bis 11.01.2012 abgeschlossen. Gemäß den zugrundeliegenden AVB besteht kein Versicherungsschutz für Ereignisse, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Versicherten herbeigeführt werden.

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